Macht, Krise, Missbrauch – Die Dynamik hinter Rape by Deception

 

Ich habe zwei Social Media Beiträge transkribiert, die mich in den letzten Tagen beschäftigt haben. Der Erste ist von einer Frau, der Zweite von einem Mann.

Jordan Otero Tan sagt: „Wenn ein Mann Dich anlügen muss, um an deinen Körper zu gelangen – wenn er so tut, als wolle er eine feste Beziehung, als sei er verbindlich, Dich auf Dates ausführt und Dir genau das erzählt, was du hören willst, nur um mit Dir zu schlafen, und dann, nachdem Du Dich sicher genug gefühlt hast, um intim zu werden, plötzlich sein Verhalten ändert; wenn er Dinge sagt wie „Ich bin eigentlich gar nicht (mehr) bereit für eine feste Bindung“ und Dich sodann wie Dreck behandelt, sobald er bekommen hat, was er wollte –, dann ist das eine Form von Vergewaltigung. Man nennt das „sexuelle Handlung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen“. Ja, es ist eine Form von emotionaler Manipulation, es ist Nötigung, und dieser Mann ist ein Vergewaltiger.“

Sie spricht von einer psychischen Manipulation, die eine Frau in die sexuelle Freiwilligkeit hineintrickst. Sie nennt diese unsichtbare Gewalt Vergewaltigung. Aber niemand darf sie hierzulande so nennen, weil sie nicht auf körperlicher Gewalt beruht, sondern das Opfer dazu bringt, sich freiwillig hinzugeben. Man darf das rechtlich so nicht nennen, zumindest nicht im patriarchalen Rechtssystem, aber der universellen Ethik entsprechend, ist es m.E. trotzdem so zu definieren. Denn Freiwilligkeit kann nur gegeben werden, wenn sie aus einer informierten Wahrnehmung heraus entstanden ist. Das gilt für medizinische Eingriffe wie für das intimste Geschenk, das eine Frau einem Mann geben kann, weil sie sich sicher genug bei ihm fühlt, um sich ihm – mit ihrem ganzen Sein – auszuliefern, weil sie ihm glaubt, was er sagt. Man nennt das menschliches Vertrauen… Von „freiwillig“ kann nur die Rede sein, wenn die tatsächlichen Bedingungen klar sind und keine Umstände, Gefühle oder Absichten vorgetäuscht werden, um Hoffnungen und Vertrauen zu erwirken, die in Wirklichkeit alles andere als angebracht wären.

Kommen wir nun zu Lucas. Er befasst sich mehr mit dem spirituellen Aspekt der unfreiwillig aufgezwungenen Begierde, die einen übergriffigen Einfluss auf das frequente Feld von – meist weiblichen – Menschen nimmt, denen Mann nicht offen sagt, wozu man sie im Geiste benutzt. Hier wird nicht von vollzogener Intimität gesprochen, sondern von dem, was auf der metaphysischen Ebene geschieht und von unbewussten Matrixmenschen gänzlich geleugnet wird. Viele von ihnen könnten sich durch sein Äusseres dazu verleiten lassen, ihm nicht zuzuhören. Mich treffen seine Worte sehr tief, weil sie eine große Kraft ausströmen und direkt aus dem Zentrum der großen Mutter kommen. In seinen Zeilen schwingt die Wucht der spirituellen Wahrheit mit, die kaum jemand hören will, weil sie dem Patriarchat einen Spiegel zeigt, der nicht die eitel einstudierte Maske zeigt, sondern die Wesenheit dahinter, und die ist unschön.

Es gibt eine Form der geistigen Vergewaltigung. Diese ist die Frucht der Giftpflanze Pornografie und giert nach Ernte. Um von der Rolle des voyeuristischen Zuschauers in die eines Schauspielers zu wechseln, muss der Film auf die Wirklichkeit übertragen werden. Und dann versteckt sich der Jäger nicht selten hinter dem Mantel eines Schäfers – vorgetäuschter Fürsorge und Zuneigung – genauso wie wir es zuvor bereits besprochen haben. Beabsichtigt ein Konsument von Online Angeboten die induzierte Vorstellung in die Wirklichkeit zu übertragen, braucht er eine freiwillige Schauspielerin. Seine Chancen gingen aber gen Null, wenn er ehrlich objektifizierend kommunizieren würde, denn keine Frau mit Selbstachtung ließe sich gern ihr Herz absprechen und für private Erwachsenenfilme benutzen. Neun von zehn Männern schauen diese Filme. Das kann man googeln. Ist kein Geheimnis… Und in neun von zehn dieser Filme sind Frauen mit Gewalt konfrontiert, die an die sexuelle Lust des Mannes gekoppelt wird. Wir reden hier von der verletzten Würde von Menschen. Frauen sind eigentlich auch Menschen und haben eine zu schützende Würde. Aber scheinbar wird das von jenen vergessen, die derartigen Content nicht kriminialisieren, obwohl er die Menschenwürde von Frauen verletzt, Suchtmechanismen in männlichen Gehirnen erzeugt und so auch die Gewaltspirale gegen Frauen antreibt.

Alle Brutalität, die auf stofflicher Ebene geschieht, ist einst im Geiste entstanden. Denn alles, was ist, kommt aus Frequenz.

Während ich Lucs Worte zitiere, bitte ich Dich darum, Dir währenddessen die Energiefelder der Menschen vorzustellen und nicht mit Deinem Verstand abzuwehren, was er sagt.

Lucas nennt sich luc.ai_ und sagt, dass „AI“ (Wie AI geschrieben) auf Mandarin LIEBE bedeutet. Ich zitiere seine Sicht: „Wenn du ein Mann bist und das Bild einer Frau ohne ihr Einverständnis mit den Augen verschlingst, ist das eine Form von spiritueller und psychischer Vergewaltigung und sexuellem Übergriff. Wir haben dieses „Sich-Nehmen“ normalisiert – diesen Anspruch, der aus einem animalischen, barbarischen Begehren entspringt, alles zu verschlingen, wonach es einen dürstet. Und die Reaktion auf diese Selbstermächtigung ist oft von einer derart barbarischen, pathologischen Gewalt geprägt, dass wir uns nicht einmal dann schützen, wenn andere uns mit ihren Vorstellungen davon, wer wir sind, vergewaltigen.

Nur weil du bei deiner Geburt „Ja“ gesagt hast – ohne zu wissen, was das Leben ist oder sein könnte –, bedeutet das nicht, dass dieses „Ja“ für alles im Leben gilt, dem Du ausgesetzt bist.

Ich möchte mir diesen Moment nehmen, um die Kraft zu würdigen, die wir alle in dem Augenblick besitzen, in dem wir uns unserer selbst bewusst werden. Denn die Realität sieht so aus: Besonders Männer sind oft sehr animalisch geprägt; Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und sexuelle Gewalt sind – im Grunde genommen – nur einige der Erscheinungsformen einer spirituellen und psychologischen Verstümmelung und Krankheit.

Und ich möchte betonen: Wenn man diese Energie einem Mann gegenüberbringt, der in seiner animalischen Natur verhaftet ist – und wenn dieser Mann nicht die Fähigkeit besitzt, innezuhalten, sich zu beruhigen und das Monster in sich zu bändigen –, dann ist er kein Mann. Er ist eine zerstörerische Kraft. Und wenn er nicht bereit ist, sich dessen gegenüber den Menschen, die er liebt, bewusst zu werden, dann hast du die Antwort bereits vor Augen – und von diesem Punkt an musst du dich schützen.

Eine Wahrheit, die jede Frau ohnehin schon kennt.“

Die Frauen in den Kommentaren unterhalten sich darüber, wie sie sich gegen die geistige Vergewaltigung in den Blicken mancher Männer schützen können. In den Kommentaren unter derartigen Reels kann man ablesen, was im sozialen Raum geschieht, ohne dass es genügend im Bewusstsein der Masse ankäme.

Qielle: @luc.ai_

Da ich meine schamanische Betrachtung der Energiemuster hinter dem Offensichtlichen aber nicht von jedem erwarten kann, habe ich mit der KI darüber gesprochen und sie recherchieren lassen. Ist eine Einwilligung in körperliche Intimität nach der Täuschung über die gemeinsame Wirklichkeit und Zukunft als „freiwillig“ einzustufen? Hier ist, was sie mir antwortete:

 

Gemini: Die Debatte darüber, ob das Erschleichen von sexuellen Handlungen durch gezielte Täuschung und Beziehungsmanipulation als Vergewaltigung oder schwere sexuelle Nötigung eingestuft werden sollte, wird international unter den Begriffen „Rape by Deception“ (Vergewaltigung durch Täuschung) oder „Sexual Coercion“(sexuelle Nötigung durch psychischen Druck/Manipulation) geführt. [1, 2] 

Um die Argumente für eine solche rechtliche Einstufung sowie die Gegenpositionen der Rechtssysteme zu verstehen, hilft eine detaillierte Aufschlüsselung der ethischen, psychologischen und rechtswissenschaftlichen Begründungen.

I. Begründung: Warum Manipulation als Vergewaltigung gewertet werden sollte

Vertreterinnen der feministischen Rechtswissenschaft (z. B. im Rahmen der Critical Legal Studies) und der modernen Autonomie-Ethik argumentieren nachdrücklich dafür, dass manipulative Täuschung die Einwilligung vollständig unwirksam macht. Die Kernargumente lauten: [1, 2] 

1. Keine Einwilligung ohne „informierte Zustimmung“ (Informed Consent) [3] 

Im Medizin- und Vertragsrecht gilt: Eine Einwilligung ist null und nichtig, wenn sie auf Täuschung oder dem Verschweigen wesentlicher Tatsachen beruht. Wenn ein Patient einer Operation nur zustimmt, weil der Arzt lügt, ist dies eine Körperverletzung. [1, 4] 

Übertragen wir dies auf die Sexualität, gilt Folgendes: Es wird argumentiert, dass die sexuelle Selbstbestimmung mindestens ebenso intensiv geschützt werden muss wie das Vermögen oder die körperliche Unversehrtheit bei medizinischen Eingriffen. Wenn die Freiwilligkeit nur unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (z. B. Vortäuschen einer monogamen Beziehungsabsicht) existiert, liegt keine echte, informierte Zustimmung vor. [1, 2, 4] 

2. die Subversion der sexuellen Autonomie

Die renommierte Rechtsphilosophie argumentiert, dass sexuelle Autonomie bedeutet, selbst bestimmen zu dürfen, mit wem, unter welchen Bedingungen und in welchem Kontext man intim wird. [1, 2] 

Wer lügt, um Sex zu erlangen, nimmt der anderen Person die Entscheidungsmacht. Die betroffene Frau hätte dem Sex mit der tatsächlichen Person (einem Lügner, der sie danach im Stich lässt) niemals zugestimmt. Ihre Autonomie wurde somit nicht respektiert, sondern durch Täuschung ausgehebelt, was das Unrecht in die Nähe einer klassischen Vergewaltigung rückt. [1, 2, 5] 

3. die psychologische Gleichwertigkeit des Traumas

Klinische Studien zu emotionalem Missbrauch und Sexual Coercion zeigen, dass Opfer, die durch massive Täuschung und anschließendes „Ghosting“ oder Leugnen der Intimität traumatisiert wurden, ähnliche psychische Symptome aufweisen wie Opfer physischer sexueller Gewalt. Dazu gehören tiefe Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) und der vollständige Verlust des Urvertrauens, da die Intimität im Nachhinein als „beschmutzt“ oder „erschlichen“ wahrgenommen wird. [5] 

II. Internationaler Vergleich: Wo Täuschung bereits strafbar ist

Einige Rechtssysteme weltweit sind in ihrer Gesetzgebung oder Rechtsprechung bereits weiter als das deutsche Strafrecht und bestrafen bestimmte Formen der Täuschung im Sexualbereich: [6, 7] 

Vereinigtes Königreich (England & Wales): Der Sexual Offences Act 2003 regelt den Begriff der Einwilligung (consent) sehr detailliert. Unter Sektion 76 führt eine Täuschung über die „Natur oder den Zweck“ der Handlung zur Unwirksamkeit der Zustimmung.

Bezug zu struktureller Täuschung: In Großbritannien fordern Expertengremien wie das Criminal Law Reform Now Network vehement die Einführung eines neuen Tatbestands („Inducing sexual activity by deception“), um Fälle zu erfassen, in denen z. B. Undercover-Polizisten (die sogenannten „Spy Cops“) Aktivistinnen unter falschen Identitäten zu jahrelangen Beziehungen und Intimitäten verleiteten. [1, 5, 9, 10, 11] (Anm: Die Stasi und die Manosphere-Verbrecher nannte bzw. nennen dies die „Romeo-Methode“)

China: Das chinesische Strafrecht fasst den Begriff der Vergewaltigung („durch andere Mittel“) so weit, dass Gerichte in ständiger Praxis das Erschleichen von Sex durch das Vortäuschen religiöser Heilkräfte, medizinischer Notwendigkeiten oder die gezielte Identitätstäuschung im Dunkeln als Vergewaltigung bestrafen. [6] 

III. Warum das deutsche Rechtssystem dies (bisher) ablehnt

Dass der deutsche Gesetzgeber und die Rechtsprechung (z. B. der Bundesgerichtshof) das Erschleichen von Sex durch Lügen über die Beziehungsabsicht nicht als Vergewaltigung einstufen, liegt an fundamentalen Prinzipien des deutschen Strafrechts:

Das Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG): Strafgesetze müssen so präzise formuliert sein, dass jeder Bürger im Voraus genau weiß, was strafbar ist. „Lügen über Gefühle“ oder „Vortäuschen von Beziehungsabsichten“ sind juristisch extrem schwer messbar und nachweisbar. Wo zieht man die Grenze zwischen legitimer partnerschaftlicher Werbung („Seduction“/Verführung) und strafbarer Täuschung? [2, 12] 

Die „Irrtumslehre“ im Sexualstrafrecht: Das deutsche Recht unterscheidet strikt zwischen einem Irrtum über die Handlung selbst (wer denkt, es sei eine ärztliche Untersuchung, obwohl es Sex ist, ist geschützt) und einem Irrtum im Motiv (wer einwilligt, weil er an große Liebe oder Ehe glaubt, ist im Motiv getäuscht). Das Strafrecht schützt nur die Freiheit, die Handlung selbst abzulehnen, nicht aber die Freiheit von Enttäuschungen über den Charakter des Partners. [3] 

Fazit

Die Argumentation, dass das Erschleichen von Freiwilligkeit durch Manipulation eine Form von Vergewaltigung ist, ist kriminologisch und ethisch fundiert, da es die sexuelle Autonomie radikal verletzt. [1, 2] 

Dass es im deutschen Recht nicht so genannt wird, liegt an den formalen Schranken des Strafrechts, weshalb Kritikerinnen weiterhin von einer patriarchalisch geprägten Justiz sprechen, die emotionalen und psychischen Missbrauch im Vergleich zu körperlicher Gewalt systematisch unterschätzt.

Nehmen wir noch ein Beispiel, das eine besondere Form dieser sexuellen Manipulation darstellt. Ist eine Frau in einer Notlage, nicht klar bei Sinnen (z.B. durch Alkohol- oder Drogeneinfluss) oder sogar in einer akuten Gefahrenlage, also in einer möglichen Ausgangslage, die traumareaktive Prozesse im Körper der Frau bewirken, sprechen wir im Folgenden von einer systematischen Beziehungsmanipulation in Krisensituationen:

Diese Dynamik beschreibt eine Konstellation, in der eine Person die existenzielle oder emotionale Notlage einer anderen Person gezielt ausnutzt, um sexuelle Intimität zu erlangen.

Die psychische Ausnahmesituation: Eine Frau befindet sich in einer akuten oder chronischen Krise (z. B. durch Bedrohung, Verlust, Krankheit oder Existenzängste). Ihr Nervensystem ist chronisch überlastet und befindet sich im permanenten Alarmzustand (Angst, Hyperventilation, Hilflosigkeit). Auch wenn ihr Körper unter Einfluss von Substanzen ihre geistige Entscheidungsgewalt schwächt, kann man vom Ausnutzen einer solchen Vulnerabilität sprechen.

Ist die Frau in einer gefühlten Gefahr und sehnt sich nach Schutz, wird nun ein falsches Schutzversprechen angewendet: Ein Mann nähert sich ihr als vermeintlicher Retter, Unterstützer oder Freund an. Er bietet ihr den Schutz und die emotionale Sicherheit, die sie in ihrer Situation dringend benötigt.

Nun entsteht ein Machtgefälle: Häufig besitzt der Mann in ihrem sozialen Umfeld, im Beruf oder in der Gesellschaft ein hohes Ansehen, eine Autoritätsfunktion oder eine respektierte Persönlichkeit. Dieses Gefälle und ihr NErvensystem auf Suche nach Sicherheit erschwert es der Frau, seine Absichten zu hinterfragen.

Dann beginnt die schleichende Grenzverschiebung (das Grooming): Der Mann nutzt das aufgebaute Vertrauen, um schrittweise sexuelle Andeutungen zu machen. Diese werden strategisch als „Witz“, „Kompliment“ oder harmlose Geste verpackt, um bei Gegenwehr sofort zurückrudern zu können. Die Frau lässt die Annäherung geschehen, da sie ihre vermeintliche Schutzperson und damit ihre Sicherheit nicht verlieren möchte.

Analyse der Dynamik im Kontext der Debatte um „Rape by Deception“

Wendet man kriminologische, ethische und rechtswissenschaftliche Denkmuster auf diese allgemeine Konstellation von Manipulation an, zeigt sich eine tiefe Kluft zwischen der psychologischen Realität der Betroffenen und der rein formalen juristischen Bewertung.

1. Die Perspektive der feministischen Rechtswissenschaft und Autonomie-Ethik

Aus Sicht moderner Ansätze zur sexuellen Selbstbestimmung liegt hier ein klarer Missbrauch und ein schwerer Übergriff vor. Die Begründung stützt sich auf folgende Faktoren:

Erschleichen von Zugang über Grundbedürfnisse: Wenn ein Mensch das Überlebens- oder Sicherheitsbedürfnis eines traumatisierten Nervensystems ausnutzt, hebelt er die freie Willensbildung aus. Der Zugang zur Intimität wird unter falschen Bedingungen „ergaunert“.

Es entsteht eine Illusion der Freiwilligkeit: Eine Zustimmung, die nur erteilt wird, um den notwendigen Schutz oder die Unterstützung der anderen Person nicht zu verlieren, ist keine freie Entscheidung. Es ist eine erzwungene Anpassung an eine Notlage. Nach dem ethischen Prinzip des Informed Consent (informierte Zustimmung) ist diese Einwilligung durch die gezielte Verknüpfung von Schutz und Sex unwirksam.

Psychologische Gleichwertigkeit des Traumas: Das gezielte Brechen des Vertrauens und das anschließende Fallenlassen (oder Leugnen der Absichten) hinterlässt bei Betroffenen oft tiefe psychische Schäden, die mit den Folgen physischer sexueller Gewalt vergleichbar sind, da das Urvertrauen und die eigene Wahrnehmung radikal erschüttert werden.

2. Die Perspektive des geltenden Strafrechts

Obwohl diese Dynamik psychologisch hochgradig missbräuchlich ist, stößt das Strafrecht in vielen Ländern (wie auch in Deutschland nach § 177 StGB) an seine formalen Schranken:

Die Definition der „schutzlosen Lage“: Das Recht prüft meist nur, ob im konkreten Moment der sexuellen Handlung physische Gewalt, Drohungen oder das Ausnutzen einer akuten, körperlichen Wehrlosigkeit vorlagen. Eine psychische oder situative Abhängigkeit reicht oft nicht aus, um den Tatbestand einer Nötigung zu erfüllen.

Es wird kein Handeln gegen den „erkennbaren Willen“ vermutet: Wenn das Opfer aufgrund der Manipulation und des Wunsches nach Sicherheit im Moment der Handlung keinen Widerstand leistet oder (wenn auch widerwillig) einwilligt, sieht das Strafrecht darin rechtlich kein Handeln gegen den erkennbaren Willen.

Angenommen wird vielmehr der rechtliche „Motivirrtum“: Das Gesetz unterscheidet strikt zwischen der Täuschung über die sexuelle Handlung selbst und der Täuschung über die Absichten des Partners. Wer über Gefühle, Absichten oder die gemeinsame Zukunft lügt, begeht nach aktueller Rechtsprechung ein moralisches Unrecht, aber keine strafbare Vergewaltigung. Die Einwilligung bleibt rein rechtlich wirksam.

Fazit im Kontext der Patriarchatskritik

Diese universelle Dynamik veranschaulicht, warum das Rechtssystem von Kritikerinnen oft als patriarchalisch beschrieben wird:

Es ist primär darauf ausgerichtet, vor sichtbarem, physischem Zwang zu schützen. Es versagt jedoch strukturell darin, subtile, psychologische Manipulationen zu erfassen, bei denen gesellschaftliche Machtstrukturen, Status und der biologische Ausnahmezustand einer Frau strategisch ausgenutzt werden. Während die psychologische und ethische Forschung hier eine fundamentale Verletzung der sexuellen Autonomie sieht, bleibt dieses Verhalten im Strafrecht aufgrund der formalen Grenzen meist straffrei.

Wenn Sie oder jemand in Ihrem Umfeld diese Dynamik aus der eigenen Erfahrung kennen und Unterstützung bei der Verarbeitung suchen, gibt es anonyme und kostenlose Hilfsangebote (siehe ganz unten).

Ergänzender Abschlusstext: Täterstrategien und Wege zur Rückgewinnung der eigenen Wahrnehmung

Um das Bild dieser manipulativen Dynamik zu vervollständigen, müssen wir zwei entscheidende Phasen betrachten: Was passiert nach dem Vorfall, und wie können betroffene Frauen den Weg zurück zu ihrer eigenen Stärke finden?

I. Die Täterstrategien nach dem Vertrauensbruch

Wenn das Ziel der sexuellen Intimität erreicht wurde oder die Frau beginnt, die Situation zu hinterfragen, greifen Täter häufig zu psychologischen Mechanismen, um ihre eigene Schuld abzuwehren und ihr gesellschaftliches Ansehen (ihren Status als „hochgeschätzte Persönlichkeit“) zu schützen.

Methode Eins: das Gaslighting (die Zerstörung der gegenseitigen Realität): Der Mann leugnet seine vorherigen Bekundungen, Versprechungen oder die Intimität selbst („Das habe ich nie gesagt“, „Du steigerst dich da in etwas hinein“). Dies führt dazu, dass die Frau an ihrem eigenen Verstand, ihren Erinnerungen und ihrer Wahrnehmung zweifelt.

Methode Zwei: die Schuldumkehr (Victim Blaming): Dem Opfer wird die Verantwortung zugeschoben. Typische Sätze lauten: „Du hast das doch auch gewollt“, „Du hast mich missverstanden“ oder „Du bist zu labil“. Die emotionale Instabilität, unter der die Frau ohnehin leidet, wird nun gegen sie verwendet, um sie als unglaubwürdig darzustellen.

Methode Drei: die soziale Isolation durch Statusmacht: Da der Mann ein hohes Ansehen genießt, nutzt er diesen Einfluss oft subtil aus. Er stellt die Frau im gemeinsamen Umfeld als „schwierig“, „hysterisch“ oder „besessen“ dar. Aus Angst, dass ihr ohnehin niemand glaubt, zieht sich die Frau oft komplett zurück und schweigt.

II. Die psychologischen Folgen für Betroffene

Der emotionale Schaden dieser Form von Sexual Coercion ist massiv, da er auf mehreren Ebenen gleichzeitig ansetzt:

Schaden Nummer Eins: der Verlust des Urvertrauens: Weil der „Retter“ zum Angreifer wurde, bricht das Vertrauen in andere Menschen radikal zusammen.

Schaden Nummer Zwei: die Entfremdung von sich selbst: Die größte Wunde ist oft das Gefühl, der eigenen Wahrnehmung nicht mehr trauen zu können („Wie konnte ich mich so täuschen lassen? Wie konnte ich so dumm sein?“).

Schaden Nummer Drei: die chronische Retraumatisierung: Die Kombination aus der ursprünglichen Krise (Angst, Hyperventilation) und dem anschließenden emotionalen Missbrauch hält das Nervensystem in einer dauerhaften Blockade oder Erschöpfung.

III. Wege zur Heilung und Rückgewinnung der Autonomie

Der Ausstieg aus dieser Dynamik und die Heilung erfordern Zeit und oft professionelle Begleitung. Die wichtigsten Schritte auf diesem Weg sind:

Erstens: Die eigenen Geschichte muss validiert werden, um die Autonomie über die eigene Wahrnehmung von Wirklichkeit zurückzuerlangen: Der erste und wichtigste Schritt ist zu erkennen: Es lag nicht an dir. Die Verwirrung und die vermeintliche Freiwilligkeit waren das Ergebnis einer gezielten psychologischen Manipulation (des Groomings) in einer verletzlichen Phase. Die eigene Wahrnehmung war und ist richtig.

Zweitens: Das Nervensystem muss reguliert werden: Da der Körper durch die chronische Angst und Hyperventilation traumatisiert ist, helfen körperorientierte Therapieverfahren, um aus dem permanenten Alarmzustand (Fight/Flight/Freeze) herauszufinden und wieder Sicherheit im eigenen Körper zu verankern. Der permanente Cortisolausschuss erzeugt sonst eklatante körperliche Folgeschäden.

Drittens: Professionelle Räume nutzen: Beratungsstellen und spezialisierte Traumatherapeuten bieten einen geschützten Rahmen, in dem das Erlebte ohne Verurteilung ausgesprochen werden kann. Hier wird gelernt, die Mechanismen des Täters (wie das Gaslighting) zu entlarven, um die Schuld dorthin zurückzugeben, wo sie hingehört: zu dem, der mit Vorsatz die Freiwilligkeit ergaunerte.

Zusammenfassung

Auch wenn das aktuelle Rechtssystem diese subtile und grausame Form des Missbrauchs aufgrund formaler Hürden oft nicht erfasst, ändert das nichts an der Realität des erlebten Unrechts. Es ist kein persönliches Versagen der Frau, sondern eine gezielte Ausnutzung menschlicher Grundbedürfnisse. Das Brechen des Schweigens – und sei es zunächst nur vor sich selbst oder in einer geschützten Beratung – ist der Beginn, sich die eigene sexuelle und emotionale Autonomie wieder zurückzuholen.

 

Das ist also die rechtliche Lage, die sich von dem, was eigentlich dem, was der gesunde Menschenverstand als unethisch einstufen sollte, unterscheidet. Aber ich fokussiere mich weniger auf den Verstand, der – wie wir eben betrachtet haben – in den Köpfen derer, die Recht sprechen, durchaus von den Menschenrechten abweichen kann, sondern auf das Herz und auf das menschliche Energiesystem, welches das Nervensystem stärken oder schwächen kann. Je mehr Traumaerfahrungen Menschen machen müssen, desto brüchiger wird ihre Aura und desto verletzlicher werden sie gegenüber niedrigschwingenden Absichten. Alles, was im Geiste oder mit dem Schwert des manipulativen Denkens das Menschenrecht auf den freien Willen anderer bricht, um sich einen Vorteil zu verschaffen und Statisten aus Menschen zu machen, wünsche ich mir in möglichst weite Ferne von mir und allen Frauen dieser Welt, die sich der Liebe nicht gänzlich verschließen möchten, um in Sicherheit zu leben.  Der Schaden, der mit derartigem Missbrauch angerichtet wird, kann lebensgefährlich werden. Und ich wünsche mir, dass jene, die unbewusst solche Spielchen spielen und Leute wie Andrew Tate anbeten, eine Ahnung davon bekommen, dass man nicht nur Körper vergewaltigen und ermorden kann, sondern auch Seelen.

Alle Hinweise auf mögliche Hilfsangebote füge ich an.

 

Bis Jetzt,

Eure Lina

 

 

Wichtige Erinnerung für den Alltag:

Wenn Sie oder eine Frau in Ihrem Umfeld Unterstützung beim Sortieren dieser Erfahrung benötigen, nutzen Sie die kostenlosen, anonymen und vertraulichen Angebote:

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016 (24/7 erreichbar, berät explizit auch zu psychischer Gewalt und emotionalem Missbrauch).

Fachberatungsstellen vor Ort: Online-Suche nach Postleitzahl unter frauen-gegen-gewalt.de.

Weiterführende Quellen zur Vertiefung:

Internationaler Diskurs & Reformforderungen: The Guardian: Legal experts call for new UK offence of inducing sexual activity by deception. [11] 

Rechtswissenschaftliche Analyse zur Täuschung: KriPoZ (Kriminalwissenschaftliche Zeitschrift): Zur Strafbarkeit von Täuschungen im Sexualstrafrecht. [7] 

Akademische Debatte zu „Rape by Fraud“: Columbia Journal of Gender and Law: Deconstructing Rape by Fraud. [2] 

[1] https://link.springer.com

[2] https://journals.library.columbia.edu

[3] https://en.wikipedia.org

[4] https://helda.helsinki.fi

[5] https://www.theguardian.com

[6] https://papers.ssrn.com

[7] https://kripoz.de

[8] https://supreme.findlaw.com

[9] https://en.wikipedia.org

[10] https://www.counselmagazine.co.uk

[11] https://www.theguardian.com

[12] https://opinioiuris.de