„Ich hab doch nichts zu verbergen…“ wirklich?


Hast du diesen Satz auch schon oft gehört oder vielleicht sogar selbst einmal gedacht oder ausgesprochen?:

„Ich habe doch nichts zu verbergen.“

Doch könnte es vielleicht sein, dass diese Aussage unreflektiert ist?

Nein, natürlich hegst Du keine bösen Absichten. Jeder soll und darf sich also gerne von der Reinheit Deiner Weste überzeugen? Was bedeutet das aber? Du rufst nach Bestätigung für Deine Harmlosigkeit, anstatt zu verlangen, dass andere Dir nicht das Gegenteil unterstellen.

Die Bereitschaft dazu, sich stets und überall überwachen zu lassen, glorifiziert eine gefährliche Passivität in einer Zeit, in der Dein bürgerliches Engagement dringend gebraucht wird. Und ich möchte einmal darlegen, warum ich glaube, dass ich hier nicht übertreibe.

Mit diesem Satz „Ich habe doch nichts zu verbergen.“ legitimierst Du einen staatlichen Übergriff auf Dein Leben. Warum?

Es ist an der Zeit, das Recht auf Deine Privatsphäre völlig neu zu betrachten – nicht als Versteck für irgendwelche kriminellen Absichten, für die es ja erst einmal Indizien geben müsste, die nachzuweisen wären. Gibt es diese nicht, hast Du ein Grundrecht auf Dein Privatleben. Es ist das absolute Fundament Deiner psychischen Gesundheit.

Deine Privatsphäre ist Deine seelische Sicherheit! Wenn Du behauptest, Du hättest nichts zu verbergen, ignorierst Du die fundamentale Bedeutung des privaten Schutzraums für ein gesundes menschliches Dasein und Zusammenleben. Nicht umsonst wird die private Wohnung vom Grundgesetz geschützt.

[Artikel 13 des Grundgesetzes schützt den privaten Wohnraum. Artikel 10 schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG schützt das sogenannte Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR). Es garantiert jedem Bürger einen privaten Rückzugsraum für die persönliche Entfaltung. Es schützt den Bürger vor einer staatlichen Ausspähung seines Privatlebens, seiner sexuellen Identität oder seiner intimen Daten. Artikel 2 Absatz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt auch die digitale Privatsphäre.]

Die Privatsphäre ist kein Indiz für ein Motiv, strafbar zu handeln. Sie ist die notwendige Voraussetzung dafür, dass Du Dich emotional sicher fühlen, innere Prozesse durchleben und vertrauensvolle Beziehungen aufbauen kannst.

Als freier Mensch benötigst Du für Deine seelische Gesundheit einen geschützten Rahmen, in dem ganz allein Du entscheidest, wer Zugang zu Deinen Gedanken, Deinen Gefühlen und Deinen privaten Lebensbereichen erhält.

Hier geht es um Dein Leben, nicht um Verbrechen: In diesem Umfeld darfst Du liebevolle, kreative oder ganz persönliche Momente erleben, die nur Dir und den Menschen in Deinem Leben gelten, denen Du vertraust. Schließlich darf auch nicht einfach irgendwer Deine Wohnung betreten und Dich unter der Dusche oder auf dem Sofa anstarren.

Ohne diesen privaten Raum entsteht in Dir – wenn vielleicht auch nur unbewusst – ein ständiges Gefühl, beobachtet zu werden. Das schädigt Deine Psyche tiefgreifend und führt im schlimmsten Fall dazu, dass Du beginnst, Dich sogar Dir selbst gegenüber zu verstellen. Dann könntest Du Deine Meinung sehr vorsichtig ausformulieren. Und ist sie vielleicht sogar einmal kritisch, wirst Du sie vielleicht sogar zurückhalten und Dein authentisches Sein verbergen. Du hast im Hinterkopf, dass Du abgehört oder überwacht werden könntest, sobald Dein Telefon auf den Tisch liegt oder Du am Computer an einer Diskussion in Social Media teilnimmst.

Das verändert Dein Verhalten im Privaten – oft, ohne dass Du es überhaupt bemerkst. Du beginnst vielleicht, zu zögern, wenn Du mit Vertrauenspersonen offen über traumatische Erlebnisse oder emotionale Wunden sprechen möchtest, um Mitgefühl zu suchen. Sei es im Gespräch mit Therapeuten, Deinem Partner oder Deinen engsten Freunden. Eine subtile Angst oder Scham vor dem Missbrauch Deiner Daten könnte sich einschleichen.

Wenn die Möglichkeit besteht, dass Deine intimen Gespräche belauscht werden, verlierst Du die Fähigkeit, über schambesetzte Inhalte zu sprechen und sie dadurch zu überwinden. Dich vor Dir selbst und vor ausgewählten Bezugspersonen verletzlich zu zeigen und echte Nähe zuzulassen, wird so sukzessive und systematisch untergraben. Das kann auf lange Sicht Deine Beziehungen einfärben und Deine persönliche Entwicklung hemmen, aber auch das gesellschaftliche Urvertrauen aushöhlen.

Schau dir die aktuellen Pläne von Regierungen innerhalb der EU und globalen Akteuren an. Auch in Deutschland werden gerade Gesetze geändert, die eine willkürliche Überwachung ermöglichen sollen.

Die Einführung einer anlass- und lückenlosen digitalen Überwachung zielt darauf ab, Dich zum „gläsernen Menschen“ zu machen. Wenn sich jene, die solche Instrumente zur Verfügung haben, nicht mehr rechtfertigen und keine Auskunft geben müssen, gibt es faktisch keine Kontrollinstanz mehr, die eine totalitäre Willkür verhinderte.

Ein pauschaler Generalverdacht gegen alle Bürger verletzt das Grundrecht auf Privatsphäre und bedroht die psychische Gesundheit.

Ein demokratischer Staat hat schlichtweg kein Recht dazu, seine Bürger pauschal zu überwachen.

Jeder staatliche Eingriff in die Privatsphäre müsste von einem Richter streng geprüft und von klar zu benennenden Akteuren persönlich verantwortet werden.

Du als Bürger musst zu jedem Zeitpunkt lückenlos nachvollziehen können, ob und in welchem Umfang staatliche Stellen Daten über Dich sammeln. Fehlt diese Transparenz, erleben wir eine staatliche Übergriffigkeit, die unsere Demokratie von innen heraus zerstören kann.

Die Aussage „Ich hab ja nichts zu verbergen“ ist deshalb möglicherweise alles andere als harmlos. Jeder Mensch braucht die Freiheit, zu verbergen, was seine Intimität schützt. Intimität mit einer generellen Gefahr für andere gleichzusetzen, ist unethisch. Du bist nicht schuldig, wenn Du Dein Privatleben vor einer unangemessenen staatlichen Neugierde schützt. Aus reinem Selbstschutz und zur Bewahrung Deiner psychischen Integrität steht Dir zu, diese Pläne zu kritisieren.

Der Schutz Deiner Intimsphäre ist kein Privileg, das Dir der Staat nach Belieben gewähren oder wegnehmen darf. Es ist Dein unveräußerliches Menschenrecht. Lass nicht zu, dass eine angepasste Passivität dieses Recht zerstört – begreife, dass Deine Privatsphäre existenziell wichtig für Deine psychische Gesundheit und Deine Beziehungsfähigkeit ist. Wenn sie Dir jemand nehmen will, hast Du das Recht, für sie einzustehen.

Was mir im Rahmen dieser Diskussion Kopfzerbrechen bereitet: Menschen, die dieses Thema aufgreifen und die Pläne der Regierung kritisieren, werden mit argwöhnischen Augen betrachtet. Aber warum, wenn sie doch einfach nur für das Grundgesetz und die Menschenrechte eintreten? Wir müssen dafür sorgen, dass sie nicht in der Minderheit bleiben, sondern dass jeder einzelne von uns nicht nur über die Demokratie redet, sondern aktiv für sie einsteht.

Bis Jetzt

Deine Lina