Staat will Grundgesetz-Motiv in der Kunst verbieten

Der Künstler Ralph Boes zieht vor das Bundesverfassungsgericht.

Ein Kunstwerk zur Verfassung soll vernichtet werden.

Der Berliner Sozial-Künstler und Bürgerrechtler Ralph Boes hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Grund: Behörden wollen sein Kunstwerk, eine Buchenstele mit dem per Hand eingeschnitzten und vergoldeten Artikel 20 des Grundgesetzes, vernichten! Boes spricht von einem Vorgang, der den Kern der Demokratie berührt: „Kunst nimmt ja oft vorweg, was später in der Wirklichkeit geschieht. Denken wir nur an Orwells 1984. Wenn jetzt der Artikel 20 GG vernichtet wird, handelt es sich um ein Realbild zum Zustand unserer Republik“, sagt Boes.

Pressemitteilung

In Artikel 20 heißt es wie folgt:

1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Die geplante Zerstörung des Werks wird damit begründet, dass der Bundestag dieses als Tatwerkzeug einer Störung der öffentlichen Ordnung einstuft. Wir werden sehen, wie das höchste Gericht es beurteilen wird, dass ein Gesetz, das der Öffentlichkeit gilt und dieser das Recht auf Widerstand zuspricht, im Zweifel zum Nutzen der Mächtigen umgeframed wird, um den Willen des Bürgers, seiner demokratischen Pflicht gerecht zu werden und für seine Rechte einzustehen, mit einer potenziell terroristischen Motivation gleichzusetzen. Konträrer könnte die Einschätzung der Wirklichkeit anderer nicht von deren eigentlichen Natur abweichen.
Die Frage ist: Interessiert sich der Empfänger der Mitteilung noch für die originale künstlerische Botschaft, oder glaubt man blind einer möglicherweise falschen Interpretation, die jenen nützlich ist, denen der Artikel 20 in die Quere kommen könnte? Erlauben sich die Wähler noch zu fragen, was jene, die das Abreißen so einer mahnenden Gedächtnisstütze anordnen, möglicherweise damit bezwecken, sie aus der öffentlichen Wahrnehmung herauszuschneiden?
Ich jedenfalls mache mir Gedanken darüber, wie der Airbag des Grundgesetzes im Falle aller Fälle noch aufgehen soll, wenn der Raum, den er beim Aufprall einnehmen könnte, weder dem Fahrer noch dem Beifahrer zugestanden werden darf. Die Möglichkeit eines frontalen Knalls wird gänzlich ausgeschlossen. Das bedeutet aber nicht, dass er unmöglich ist.
Sollte der Demokratie-TÜV seine Entscheidungsmacht dahingehend geltend machen können, potentielle Unfallursachen gänzlich zu negieren, nur weil diese möglicherweise auf ein Verschulden mächtiger Akteure zurückzuführen wären? Und was hätte es für Folgen, wenn die Regeln nicht auf alle von uns, sondern nur auf die weniger (einfluss-)reiche Mehrheit anzuwenden wären? Reicht nicht ein einziger Geisterfahrer, um eine Katastrophe zu verursachen?