Die investigative Journalistin Aya Velasquez beobachtete eine Gerichtsverhandlung, die über die bislang nicht begründete Kündigung einer Redakteurin der Berliner Zeitung entscheiden sollte:
„Berliner Zeitung zahlt hohe Abfindungssumme von 14.000 Euro an gekündigte Redakteurin – die Argumente des Verlagshauses überzeugten die Richterin nicht: (zum Artikel)
Vor dem Arbeitsgericht Berlin wurde heute zum zweiten Mal der Fall der ehemaligen Leiterin der Rubrik „Open Source“ der Berliner Zeitung, Lena Böllinger, verhandelt. Laut Selbstbeschreibung der Rubrik „Open Source“ stehe die Berliner Zeitung „für eine Vielfalt der Stimmen, Meinungen und Perspektiven“. Es gebe das Ressort, da man nicht nur berichten wolle, was den eigenen Journalisten auffalle – daher könne „jede und jeder“ über das Portal zum Autor der Zeitung werden.
Böllinger war von April bis Dezember 2024 als Leiterin der „Open Source“-Rubrik für die Berliner Zeitung tätig. In der Zeit ihrer Tätigkeit erschienen viele Artikel, die sich kritisch mit der Corona-Politik der Bundesregierung auseinandersetzten.
Laut den Darstellungen der Berliner Zeitung war der Ausgangspunkt für Böllingers Kündigung ein Artikel der schwedischen Ärztin Ute Krüger mit dem Titel „Pathologin warnt vor Corona-Impfstoffen: „Diese mRNA-Technik ist nicht ausreichend getestet“ vom 02. Oktober 2024, den Böllinger als Leiterin der Open Source-Rubrik herausgegeben hatte. Krüger hatte darin vor einem gehäuften Auftreten von „Turbokrebs“ nach der Corona-Impfung gewarnt, den sie in ihrer eigenen Behandlungspraxis habe beobachten können. Die Berliner Zeitung erwähnte vor Gericht im Zusammenhang mit der Kündigung auch mehrfach eine Rüge des Presserats gegen den betreffenden Artikel.
Ein weiterer Stein des Anstoßes war aus Sicht der Beklagten, der Berliner Zeitung, der Fall des Journalisten Bastian Barucker. Seine Artikel wurden von April bis Oktober 2024 in der Rubrik „Open Source“ veröffentlicht und erfreuten sich bei Lesern der Zeitung großer Beliebtheit, wie sich an den öffentlichen „Like“-Zahlen der Artikel ablesen lässt.
Im September 2024 wurde die Berliner Zeitung vom Medienportal „Übermedien“ und dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ für ihre Veröffentlichung kritischer Autoren, darunter Barucker, scharf kritisiert.
Am 09. Dezember 2024 erschien bei Multipolar der betreffende Artikel von Bastian Barucker, der eigentlich bei der Berliner Zeitung hätte erscheinen sollen, mit dem Titel: „Mit Verhaltensökonomie ‚wirksam regieren‘“.
Böllinger, die in ihrer Funktion als Leiterin der Rubrik „Open Source“ die Entscheidung an Barucker weiterleiten musste, dass er dort vorerst nicht mehr erscheinen darf, konnte die Entscheidung inhaltlich nicht nachvollziehen und setzte sich intern für Barucker ein. Sie bestand auf einer inhaltlichen Begründung. Daraufhin erfolgte ihre eigene Kündigung – ohne eine Begründung seitens des Verlagshauses.
Die Vorsitzende Richterin ließ sich von den Argumenten der Beklagtenseite nicht beeindrucken. Es handle sich etwa um „kein illoyales Verhalten“ seitens Böllinger, nach außen hin ein Unternehmen zu vertreten und dabei mitzuteilen, man habe nur eine Anweisung zu befolgen, es sei nicht die eigene Entscheidung und man stehe da nicht dahinter. Interne Pflichtverletzungen müsse man jedoch rügen und abmahnen. Das sei hier aber nicht erfolgt – stattdessen gleich eine Kündigung.
Am Ende der Verhandlung bot der Geschäftsführer der Berliner Zeitung, Christoph Stiller, der Klägerin Böllinger eine Abfindungssumme von 14 Tausend Euro an. Eine so hohe Abfindungssumme habe man zwar seitens der Berliner Zeitung noch nie bezahlt, aber man wäre bereit dazu. Man wolle der Klägerin allerdings noch eine Schweigeverpflichtung bezüglich der Abfindungssumme auferlegen, denn eine so hohe Summe dürfe nicht zur „Baseline“ für zukünftige Fälle werden. Böllinger willigte in die Schweigeverpflichtung ein.
Der Geschäftsführer der Berliner Zeitung, Christoph Stiller, fragte die Vorsitzende Richterin, ob die Verschwiegenheitserklärung auch für die anwesende Presse gälte. Die Vorsitzende wollte daraufhin wissen, ob Presse im Saal sei, woraufhin ich mich meldete. Der Anwalt der Klägerin stellte fest, dass man die Presse nicht zum Stillschweigen verpflichten könne, was die Vorsitzende Richterin auch bestätigte. Sie beendete die Verhandlung mit der Feststellung, dass mit dem vorliegenden Vergleich nun alle gegenseitigen Ansprüche erledigt seien.
Abschließend zu erwähnen ist, dass wenige Wochen nach Lena Böllinger auch die damalige Ressortleiterin Gesundheit, Ruth Schneeberger, seitens des Berliner Verlags ohne Angabe von Gründen gekündigt wurde. Ihre Kündigung machte sie im Oktober 2025 öffentlich, ebenso wie ihren Prozess gegen die Berliner Zeitung. Sie war seit Mitte 2020 für den Verlag tätig und berichtete ebenfalls kritisch über die Corona-Politik, mit besonderem Fokus auf Geschädigte der Corona-Impfung.“
Der folgende Link führt zum vollständigen Bericht inkl. aller Quellen:
Berliner Zeitung zahlt hohe Abfindungssumme von 14.000 Euro an gekündigte Redakteurin
Mein Kommentar ist eigentlich eine Frage:
Bleibt uns bald nur noch das Multipolarmagazin?