Nachtrag zum Thema ’Duldungspflicht‘

Entfernung aus dem Dienst bei schwerer Treuepflichtverletzung eines Soldaten

Der 2. Wehrdienstsenat hat am 1. Oktober 2025 die Berufung eines Hauptfeldwebels zurückgewiesen. Der Soldat hatte im Dezember 2021 einen Befehl zur Wahrnehmung eines Impftermins gegen COVID-19 verweigert und wurde wegen Gehorsamsverweigerung strafrechtlich verurteilt. In einem Personalgespräch im Oktober 2022 mit dem Kommandeur seines Bataillons erklärte er sinngemäß, dass sein Vertrauen in den Staat und die militärische Führung derart gestört sei, dass er sich an seinen Treueeid nicht mehr gebunden fühle und auch einem etwaigen Marschbefehl im Rahmen einer NATO-Verpflichtung nicht Folge leisten würde. Infolgedessen wurde der Hauptfeldwebel vorläufig vom Dienst suspendiert. Im Disziplinarverfahren ordnete das Truppendienstgericht seine Entfernung aus dem Dienst an.“

So begründete der Richter das Urteil, das jüngst noch einmal bestätigt wurde. Nicht nur dass der erste Teil der Begründung angesichts der aktuellen Erkenntnislage höchst fragwürdig ist, lässt vor allem die zuletzt erwähnte Motivation ein zusätzliches Exempel vermuten, das der aktuellen NATO-Politik genehm sein müsste und hier statuiert wurde. Es soll wohl den Männern eine Mahnung sein, zukünftig ihr Gewissen und ihre körperliche Souveränität aufzugeben, wenn die Herren mit Blech vor dem Taktgeber in der Brust mit dem Leben der Menschen Schach spielen.

Die Jaworskis beobachteten den Prozess und fingen mit der Kamera ein, was auf YouTube zu beäugen ist (Link unten). Sie fassen in diesem Kommentar zusammen:

„Historische Ungerechtigkeit 

BVerwG Leipzig

Was macht ein Gericht, wenn die WDA (Staatsanwaltschaft für Soldaten) überraschend auf Einstellung plädiert und die Verteidigung den Freispruch fordert? 

Es entscheidet auf die härteste Strafe, die möglich ist. So geschehen vor dem 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. Oktober 2025. 

Unehrenhafte Entlassung, Verlust aller Bezüge und Bezahlung sämtlicher Verfahrenskosten waren unter dem Vorsitz des Richters Dr. Häusler die Reaktionen des 2. Wehrdienstsenates auf den Antrag des Wehrdisziplinaranwalts. Er wollte es dem treu gedienten Soldaten ermöglichen, den Dienst in der Bundeswehr fortzusetzen und damit sein Vertrauen wieder aufzubauen. Dann wäre dieser, wie schon 2024 geplant, sogar befördert worden. Die Kosten des Verfahrens hätte dann die Staatskasse zu tragen. 

Doch erneut sahen wir ein Verfahren, in dem die essentielle Frage nicht entschieden wurde, warum die Soldaten aufgrund der Corona-Politik der Bundeswehr vielleicht sogar zu Recht Zweifel an ihrer Führung haben könnten. Wegen der wieder einmal unterlassenen Motivforschung des Gerichts wurden dem Soldaten gerade diese möglicherweise berechtigten Zweifel nun zum Verhängnis.“

Der Beitrag auf YouTube verschafft einen Eindruck.

Ich pflege seit Jahren mein Kopfschütteltrauma und frage mich, wann die breite Bevölkerung anfangen wird, derlei besorgniserregende Ereignisse zumindest einmal zur Kenntnis zu nehmen.